Bundes-Angestelltentarifvertrag

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte in Deutschland die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Basisdaten
Titel:Bundes-Angestelltentarifvertrag
Abkürzung:BAT
Unterzeichnung:23. Februar 1961
Inkrafttreten:1. April 1961
Letzte Änderung
durch: 1)
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
Außerkrafttreten:1. Oktober 2005 / 1. November 2006
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Er galt vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 für die Angestellten des Bundes und der Kommunen bzw. bis 31. Oktober 2006 für die Angestellten der Länder; in Hessen galt er noch bis 2009 und in Berlin bis 2010 (vgl. unten). Die Eingruppierungsregelungen galten bis zum Inkrafttreten von neuen Entgeltordnungen zum TVöD/TV-L auch danach weiter.

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