Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern
Der Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Mitglieder von rund 130 öffentlich getragenen deutschen Berufsorchestern. Er wurde zwischen dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband, der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) als Arbeitnehmervertretung zum 1. Oktober 2019 vereinbart. Die Fassungen seit 1981 unterzeichnet auf Arbeitnehmerseite nur noch die DOV. Der TVK wurde zuletzt 2019 hinsichtlich grundlegender Begrifflichkeiten und Definitionen reformiert.
Vor dem 1. Oktober 2019 hieß er „Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern“. Der Begriff Kulturorchester wird seitdem nicht mehr verwendet, da er von 1938 bis 1945 missbraucht wurde: Mit der Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester vom 30. März 1938 wurde er zu einem kulturpolitischen Terminus und basiert auf dem Kulturbegriff der 1930er Jahre. Als Kulturorchester wurden diejenigen Orchester definiert, die „regelmäßig Operndienst versehen oder Konzerte ernst zu wertender Musik spielen“. Damit waren reine Unterhaltungs- und Operettenorchester und insbesondere Jazzensembles vom Geltungsbereich des Vertrags ausgeschlossen. Die deutschen Rundfunkanstalten sind aufgrund dieser alten Traditionen nicht Mitglied des Deutschen Bühnenvereins; daher gilt der Vertrag nicht für Musikerinnen und Musiker der Rundfunkorchester in Deutschland. Ähnliches gilt auch für Jazzformationen, die als Konzertorchester außerhalb des Rundfunks tätig sind und traditionsgemäß nicht öffentlich getragen werden.