Telekommunikationslinie

Telekommunikationslinien sind nach § 3 Nr. 26 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre.

Große Bedeutung hat der Begriff im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht an Grundstücken zur Unterbringung solcher Linien im Sinne der §§ 68 und § 76 TKG.

Nicht drahtgebundene Telekommunikationsverbindungen (z. B. Funkverbindungen) gehören nicht zu den Telekommunikationslinien im Sinne des TKG.

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