Terrorismusbekämpfungsgesetz
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus |
Kurztitel: | Terrorismusbekämpfungsgesetz |
Abkürzung: | TerrorBekämpfG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht, Staatsschutz, Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 12-4/1 |
Erlassen am: | 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361, ber. BGBl. 2002 I S. 3142) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2002 |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 G vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2, 4) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
11. Januar 2007 (Art. 13 Abs. 1 G vom 11. Januar 2007) |
GESTA: | B027 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.