Terrorismusbekämpfungsgesetz

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Kurztitel: Terrorismusbekämpfungsgesetz
Abkürzung: TerrorBekämpfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht, Staatsschutz, Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 12-4/1
Erlassen am: 9. Januar 2002
(BGBl. I S. 361,
ber. BGBl. 2002 I S. 3142)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2002
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 5. Januar 2007
(BGBl. I S. 2, 4)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
11. Januar 2007
(Art. 13 Abs. 1 G vom 11. Januar 2007)
GESTA: B027
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

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