Totale Institution

Der soziologische Begriff totale Institution bezeichnet Institutionsformen (Organisationsformen), die alle Lebensäußerungen eines sozialen Akteurs zu regeln und zu kontrollieren geeignet oder bestimmt sind, wie z. B. psychiatrische Kliniken, Gefängnisse, Schiffsbesatzungen, Klöster oder Zünfte in der Feudalgesellschaft. Erstmals verwendet wurde die Bezeichnung vom französischen Architekten Louis-Pierre Baltard (1764–1846). Weiter entwickelt wurde der Begriff von Erving Goffman.

Eng damit verbunden ist die Hyperinklusion, bei welcher eine Person ihre gesamte Lebensführung (zeitlich, sozial, ökonomisch, körperlich) auf ein gesellschaftliches Teilsystem ausrichtet. Folglich ist eine Teilhabe an anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr möglich.

Liegt hierbei eine Einbindung in eine einzige Institution vor, kann in der Soziologie ebenso eine Betrachtung als Totale Institution wie auch eine Betrachtung als Greedy Institution Anwendung finden. Möglich ist aber auch eine Einbindung in zwei Greedy Institutions zugleich, beispielsweise Familie und Militärdienst, woraus ein Spannungsverhältnis resultiert.

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