Typenschein (Österreich)
Der Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich) nationaler Geltung erteilt wurde, und wird vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern dessen Bevollmächtigtem (Importeur) ausgestellt. Dabei werden von diesem auch die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges in die Genehmigungsdatenbank eingegeben.
Den Typenschein bekommt man inzwischen nur noch für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler Typengenehmigung. Das sind derzeit LKW, Anhänger und Traktoren ab 40 bis 50 km/h.
Für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler Einzelgenehmigung bekommt man einen Einzelgenehmigungsbescheid.
Für Fahrzeuge mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis) - derzeit PKW, Motorräder, Traktoren bis 40 km/h, sog. Quads sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge (amtlich: Leichtkraftfahrzeug bzw. leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) - bekommt man eine EU-Konformitätserklärung oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.
Der Typenschein besteht aus drei Teilen:
- Typengenehmigung
- Technische Beschreibung
- Zulassungsdaten
Der Typenschein ist im § 30 des Kraftfahrgesetz 1967 und § 21a der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt. Die EG-Betriebserlaubnis ist im § 21b der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt.