UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen

Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, CED (englisch Committee on Enforced Disappearances) ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ICPED, (englisch International Convention for the Protection from Enforced Disappearance) durch die Vertragsstaaten überwacht. Er hat eine beratende Funktion und kann den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.

Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
Committee on Enforced Disappearances
 
Organisationsart Ausschuss
Kürzel CED
Leitung Carmen Rosa Villa Quintana, Peru Peru
Gegründet 23. Dezember 2010
Hauptsitz Genf, Schweiz Schweiz
Oberorganisation UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, UNHCHR
 

Die Schaffung des Ausschusses und dessen Aufgaben sind im Teil 2 ICPED (Art. 26 bis 36 ICPED) festgelegt. Er besteht aus 10 Sachverständigen und tagt zweimal jährlich in Genf.

Verwechslungsgefahr besteht mit der neben dem CED bestehenden UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen, GTDFI (englisch Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances, WGEID), welche am 29. Februar 1980 von der damaligen Menschenrechtskommission geschaffen wurde. Sie untersteht seit 2006 dem UN-Menschenrechtsrat, welcher den Auftrag regelmäßig verlängert. Die Ermittlungen durch den GTDFI sind unabhängig von der Ratifikation des ICPED.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.