UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, CED (englisch Committee on Enforced Disappearances) ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ICPED, (englisch International Convention for the Protection from Enforced Disappearance) durch die Vertragsstaaten überwacht. Er hat eine beratende Funktion und kann den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.
Ausschuss gegen das Verschwindenlassen Committee on Enforced Disappearances | |
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Organisationsart | Ausschuss |
Kürzel | CED |
Leitung | Carmen Rosa Villa Quintana, Peru |
Gegründet | 23. Dezember 2010 |
Hauptsitz | Genf, Schweiz |
Oberorganisation | UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, UNHCHR |
Die Schaffung des Ausschusses und dessen Aufgaben sind im Teil 2 ICPED (Art. 26 bis 36 ICPED) festgelegt. Er besteht aus 10 Sachverständigen und tagt zweimal jährlich in Genf.
Verwechslungsgefahr besteht mit der neben dem CED bestehenden UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen, GTDFI (englisch Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances, WGEID), welche am 29. Februar 1980 von der damaligen Menschenrechtskommission geschaffen wurde. Sie untersteht seit 2006 dem UN-Menschenrechtsrat, welcher den Auftrag regelmäßig verlängert. Die Ermittlungen durch den GTDFI sind unabhängig von der Ratifikation des ICPED.