Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Es ist ein von 185 Staaten und der Europäischen Union (EU) durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Dieser konkretisiert die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen.
So werden sie beispielsweise nicht mehr als „krank“ bzw. „Kranke“ bezeichnet und betrachtet („Medizinisches Modell von Behinderung“), sondern als gleichberechtigte Menschen („Menschenrechtliches Modell“), deren Behinderung eher von außen (zum Beispiel durch Umwelt und Strukturen) erfolgt.

Übereinkommen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Kurztitel: UN-Behindertenrechtskonvention (nicht amtl.)
Titel (engl.): Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Datum: 13. Dezember 2006
Inkrafttreten: 3. Mai 2008
Fundstelle: englisch
Fundstelle (deutsch): Deutschland: BGBl. 2008 II S. 1419, 1420 (dreisprachig)
Österreich: BGBl. III Nr. 155/2008 (deutsch)
Schweiz: SR 0.109 (dreisprachig)
Vertragstyp: multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung: 164 (15. Februar 2024)
Ratifikation: 190 (15. Februar 2024)
Europäische Gemeinschaft: formal confirmation (23. Dezember 2010)
Deutschland: Ratifikation (24. Februar 2009)
Liechtenstein:
Österreich: Ratifikation (26. September 2008 in New York hinterlegt; in Kraft getreten 26. Oktober 2008)
Schweiz: Ratifikation (15. April 2014)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; kein anderes UN-Übereinkommen bislang wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert und mit Vertretungen der Betroffenen erarbeitet.

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