UNO-Vetomacht

Eine UN-Vetomacht ist ein den Vereinten Nationen angehörender Staat, der das Recht hat, bei Beschlüssen des Sicherheitsrats gemäß Art. 27 III UN-Charta das Vetorecht zu gebrauchen. Geschieht das, kommt der Beschluss nicht zustande.

Das Veto-System wurde eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen, die siegreich aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen waren, zu schützen. Fünf Staaten sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates und haben dieses Recht:

Von Juni 1946 bis April 2024 wurden insgesamt 321 Vetos eingelegt. Mit 159 Vetos wurden die meisten davon von der Sowjetunion und nach deren Auflösung von der Russischen Föderation eingelegt, gefolgt von den USA mit 91. Großbritannien legte 32, China 21 und Frankreich 18 Vetos ein.

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