Umfassende Landesverteidigung
Die Umfassende Landesverteidigung (ULV) wurde als Verteidigungsgrundlage der österreichischen Neutralität im Jahr 1975 im Absatz 2 des Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“
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