Umlage

Umlage bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre eine innerbetriebliche Verteilung von Kosten (sogenannte Sekundärkosten) anhand sekundärer Kennzahlen oder Schlüssel, wie Mitarbeiterzahl, Nutzungsfläche usw., die pro Empfänger vorgegeben sind. Das Gegenstück zur Umlage ist die Innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

Eine Umlage bezeichnet auch ein Kostenausgleichsverfahren unter Verbrauchern (zum Beispiel die EEG-Umlage) oder unter Arbeitgebern, so in Deutschland die Arbeitgeberumlagen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall (Umlage U1) und Mutterschutz (Umlage U2) sowie die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Winterbeschäftigungs-Umlage. Auch die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung geschieht in Deutschland über eine nachträgliche Umlage, deren Beiträge nach Ablauf eines Kalenderjahres festgesetzt werden. Hinzu kommt die Insolvenz-Umlage, die bis 2008 an die Berufsgenossenschaften zu zahlen war und ab 1. Januar 2009 monatlich als Umlage U3 zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständigen Krankenkassen bzw. Einzugsstellen abzuführen ist. Weitere Beispiele sind die Altenpflegeumlagen der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen. Die Altenpflegeumlagen wurden laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 als zulässige Sonderabgaben qualifiziert.

Eine Verteilung der Kosten zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen bezeichnet man als Finanzausgleich.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.