Umweltkriminalität
Der Begriff Umweltkriminalität bezeichnet rechtsverletzende Handlungen, die gegen Normen verstoßen, die dem Schutz der Umwelt im weiteren Sinne dienen. Umweltkriminalität richtet sich also gegen gesetzlich geschützte Umweltgüter.
Dieser Begriff hat zwei Aspekte:
- eine ethische und philosophische Grundlage: die Pflicht, seine Umgebung und Umwelt zu schützen. Jeder wäre dafür verantwortlich, aufgrund eines moralischen, ethischen und allgemeinen Prinzips, denn die Umwelt ist ein unersetzliches Gemeingut und für alle lebensnotwendig.
- eine juristische Grundlage (eher pragmatisch): Ein Verbrechen gegen die Umwelt wird als Gesetzesverstoß gesehen und deshalb bestraft. Man spricht von „Straftaten gegen die Umwelt“ oder von „Umweltverbrechen“.
Internationale Gremien wie G8, EU, Interpol und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen haben die folgenden Umweltverbrechen anerkannt:
- Illegaler Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten, der gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 verstößt;
- Schmuggeln von Substanzen, die die Ozonschicht abbauen, was gegen das Montrealer Protokoll von 1987 verstößt;
- Entsorgung von und verbotener Handel mit gefährlichen Abfällen, was gegen das Basler Übereinkommen von 1989 verstößt;
- Illegale Fischerei, die gegen internationale Fischereiabkommen und andere Kontrollen verstößt, die regionale Fischfang regulierende Organisationen auferlegt haben;
- Illegale Abholzung und der damit verbundene Handel mit gestohlenem Nutzholz, was gegen nationale Gesetze verstößt.
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