Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch, der dann zur Anwendung kommt, wenn der Täter das fremde Fahrzeug nur vorübergehend verwenden will (vgl. unten Konkurrenzen). Er ist in § 248b StGB geregelt. Die Vorschrift ist eine Ausnahme der grundsätzlichen Straffreiheit von Gebrauchsanmaßung (furtum usus) im deutschen Recht. Es handelt sich ferner um ein Dauerdelikt. Vollendung tritt bereits mit der Ingebrauchnahme ein, Beendigung erst nach Abschluss des Gebrauches.
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