Örtliche Unfalluntersuchung

Die örtliche Unfalluntersuchung dient in Deutschland durch die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen dazu, unfallauffällige Örtlichkeiten aufzudecken und näher zu untersuchen. Sie hat in enger Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen, die zusammen eine (von vielen in Deutschland) Unfallkommission bildet. Diese Unfallkommissionen (auch Verkehrssicherheitskommission genannt, Abkürzung: VKS) werden in der Regel entsprechend den Erlassen der Bundesländer gebildet. Die Verfahrensabläufe sind durch einschlägige Vorschriften standardisiert und bundesweit weitgehend einheitlich.

Rechtsgrundlage für die örtliche Unfalluntersuchung ist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 44, sowie dazu ergangene Landesverordnungen.

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