Union für den Mittelmeerraum

Die Union für den Mittelmeerraum (UfM), auch Union für das Mittelmeer (umgangssprachlich Mittelmeerunion; französisch Union pour la Méditerranée (UpM); englisch Union for the Mediterranean (UfM)), ist eine zwischenstaatliche Organisation, bestehend aus 43 Ländern, zu denen alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 16 Partnerstaaten aus dem Mittelmeerraum gehören. Die Union wurde im Juli 2008 auf dem Pariser Mittelmeergipfel gegründet, mit dem Ziel der Festigung der Euro-mediterranen Partnerschaft (Euromed), die seit 1995 besteht und als Barcelona-Prozess bekannt ist.

Union für den Mittelmeerraum
UfM

Logo der Union für den Mittelmeerraum
 

Mitgliedstaaten der Mittelmeerunion

EU-Staaten; übrige Mitglieder;
Beobachter, suspendierte Mitglieder,
weiß gestreift: umstrittenes Gebiet

Deutsche Bezeichnung auch Euro-mediterrane Partnerschaft
Englische Bezeichnung Union for the Mediterranean, UfM
Französische Bezeichnung Union pour la Méditerranée, UpM
Organisationsart Zwischenstaatliche Organisation
Sitz der Organe Königlicher Palast von Pedralbes, Barcelona, Spanien Spanien
Generalsekretär Agypten Nasser Kamel
Mitgliedstaaten

43 Länder

Amts- und Arbeitssprachen

Englisch, Arabisch
und Französisch

Fläche 12.358.770 km²
Einwohnerzahl 756 Millionen
Bevölkerungsdichte 61,2 Einwohner pro km²
Gründung 13. Juli 2008
ufmsecretariat.org

Das vorrangige Ziel der Union besteht in der verstärkten Nord-Süd- und Süd-Süd-Integration im Mittelmeerraum zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der Länder sowie zur Sicherstellung der Stabilität in der Region. Für die Umsetzung ihrer Maßnahmen hat sich die Organisation zwei Hauptschwerpunkte gesetzt: Unterstützung der menschlichen Entwicklung und Förderung von nachhaltiger Entwicklung. In diesem Sinne werden unterstützungswürdige regionale Projekte unterschiedlicher Größe ausgewählt und nach einvernehmlichem Beschluss unter den 43 Ländern offiziell anerkannt. Derartige Projekte und Initiativen konzentrieren sich auf 6 Tätigkeitsbereiche, die von den UfM-Mitgliedsstaaten vorgegeben sind:

  • Unternehmensentwicklung
  • Hochschulbildung und Forschung
  • Soziale und zivile Angelegenheiten
  • Energie- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Transport und städtische Entwicklung
  • Wasser und Umwelt
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