Universität der Bundeswehr
Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw): Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) und die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw Hamburg). Beide Universitäten sind obere Bundesbehörden, gehören zum zivilen Organisationsbereich Personal und sind dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet. Dort liegt die Zuständigkeit im Referat P I 5.
Von den ca. 2000 Offizieranwärtern, die die Bundeswehr jährlich einstellt, sind etwa 95 Prozent Offiziere mit Studium. Nach einer 11- bzw. 15-monatigen allgemein-militärischen Ausbildung zum Offizier beginnen sie ihr Studium in einem der 20 zivil anerkannten (Fach-)Hochschulstudiengänge. Das Studium soll den Offizieren zum einen nach ihrer Dienstzeit den (Wieder-)Einstieg in einen Zivilberuf ermöglichen und zum anderen einen akademischen Bildungshorizont für ihre Tätigkeit in den Streitkräften vermitteln.
Ihre Bezüge erhalten die vom Dienst weitgehend freigestellten Soldaten während des Studiums weiter. So soll sichergestellt werden, dass die Studierenden nicht auf Nebenjobs oder BAföG angewiesen sind und sich daher vollständig auf das Studium konzentrieren können. Dieses ist in Trimester gegliedert. Durch diese Verdichtung verkürzt sich das Studium auf drei Jahre (Regelstudienzeit Bachelor) bzw. vier Jahre (Regelstudienzeit Bachelor und Master).
Die Studienrichtung ist nicht zwangsläufig an den späteren Aufgabenbereich gebunden. Nur bestimmte Verwendungsreihen bei Luftwaffe und Marine sind an das Bestehen eines technischen Studiengangs gekoppelt. Ansonsten steht es aber beispielsweise sowohl den Fallschirmjägern des Heeres als auch den Offizieranwärtern von Luftwaffe und Marine offen, entsprechend ihrer persönlichen Neigung und Eignung geisteswissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche oder technische Studiengänge anzustreben. Nicht jeder Studiengang wird angeboten. Offizieranwärter, die sich für die Laufbahn im Sanitätsdienst entscheiden und Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Pharmazie studieren wollen, werden für ihr Studium an einer öffentlichen Hochschule vom Dienst freigestellt und erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe ihrer dienstgradabhängigen Bezüge. Weiterhin werden die Studiengebühren übernommen. Dasselbe gilt für Offizieranwärter der ABC-Abwehrtruppe, die sich für ein Studium der Chemie, Biologie oder Physik an einer öffentlichen Hochschule qualifiziert haben.