Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ist eine österreichische Bezeichnung für Maßnahmen als einer Form hoheitlichen Handelns. Sicherheitsbehörden schreiten dabei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit ein, ohne dass zuvor ein weiterer Rechtsakt, etwa ein Bescheid erlassen wird. Es handelt sich um die einfachste Form hoheitlichen Handelns, da formale Kriterien in den Hintergrund treten, um das öffentliche Interesse an Sicherheit und Strafverfolgung nicht zu gefährden. Entsprechende Akte sind etwa die Personenkontrolle oder die Festnahme, diese jedoch nur wenn sie nicht als Vollstreckung eines vorangegangenen Bescheides geschieht. Die Nachvollziehbarkeit muss auch bei einem Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt gewahrt bleiben.