Unteroffizier vom Dienst
Der Unteroffizier vom Dienst (UvD) ist eine Dienststellung und ein Sonderdienst der Bundeswehr. Er ist in seiner Funktion Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich (§ 3 VorgV). Dieser basiert auf der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 10/5 (Leben in der militärischen Gemeinschaft). Der UvD ist für die Überwachung des Innendienstes innerhalb seiner Einheit verantwortlich.
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