Unterstellung (Bundeswehr)
Unterstellung ist im militärischen Bereich der Bundeswehr einerseits das persönliches Unterstellungsverhältnis zwischen dem Soldaten und seinem militärischen Vorgesetzten (persönliches Unterstellungsverhältnis) entsprechend der Vorgesetztenverordnung (VorgV) und andererseits das institutionelle Unterstellungsverhältnis zwischen nachgeordneten (unterstellten) und übergeordneten Dienststellen. Für das institutionelle Unterstellungsverhältnis gelten grundsätzlich die im Folgenden aufgeführten Regelungen des persönlichen Unterstellungsverhältnisses entsprechend.
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