Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zur Geltung bringen. Die Interessen umfassen die Rechte und Grundrechte der Minderjährigen. Deshalb kann der Verfahrensbeistand Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Kindesanhörungen teilnehmen. Mit Verabschiedung des "Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" am 16. Juni 2021 ergänzte der Gesetzgeber die Qualifikation des Verfahrensbeistandes und schloss einige Straftäter von der Betätigung als Verfahrensbeistand aus.

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