Verfassung des Kantons Zürich

Die Verfassung des Kantons Zürich (KV) ist die rechtliche Grundordnung des Schweizer Kantons Zürich. Als kantonale Verfassung regelt sie den Aufbau des Kantons, legt die Grundlagen für das Funktionieren der Behörden sowie der Gesetzgebung fest und umschreibt die Bürger- und Volksrechte. In der Rechtshierarchie steht sie unterhalb der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Bundesgesetz und oberhalb aller kantonaler Gesetze und Verordnungen sowie aller kommunaler und landeskirchlicher Rechtserlasse. Die heute gültige Verfassung datiert vom 27. Februar 2005 und trat am 1. Januar 2006 in Kraft.

Von 1356 bis 1798 bildete die Brunsche Zunftverfassung die Grundlage der Reichsstadt und späteren Republik Zürich, wobei die Stadt Zürich fast uneingeschränkt über ihre Untertanengebiete herrschte. Nach der Helvetik und der Mediation konnte die Stadt während der Restauration ihre Vorherrschaft vorübergehend wiedererlangen. Nach dem Beginn der Regeneration im Jahr 1831 waren Stadt und frühere Untertanengebiete gleichberechtigt. Danach formte sich schrittweise die direkte Demokratie im Kanton Zürich mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene sowie der Konkretisierung der Volkssouveränität.

Eine Vorreiterrolle spielte dabei die von Winterthur ausgehende und von der École de Winterthour geprägte demokratische Bewegung. Sie erzwang 1869 die Ausarbeitung einer neuen, modernen Verfassung, die in ihren Grundzügen über 130 Jahre lang bestehen blieb und anderen Kantonsverfassungen sowie der Bundesverfassung von 1874 als Vorbild diente. Die Zürcher Verfassung war die erste, bei der die direkte Demokratie in der Schweiz systematisch verwirklicht wurde.

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