Vergaberecht (Europäische Union)

Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus der allgemeinen Vergaberichtlinie 2014/24/EU und der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

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