Vergnügungsteuer (Deutschland)

Die Vergnügungsteuer (historisch Lustbarkeitssteuer, so noch heute in Österreich) ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungsteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer; Billettsteuer in der Schweiz), Spielautomaten (Spielgerätesteuer) und in jüngster Vergangenheit auch sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer, Sexsteuer).

Das Aufkommen der Vergnügungsteuern fließt den Gemeinden zu. Deutschlandweit betrug das Vergnügungsteueraufkommen im Jahr 2016 985 Millionen Euro.

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