Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. später in der DDR politische Parteien und Massenorganisationen, die zusammengenommen fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdrangen. Zunehmend wurden sie in das staatliche Herrschaftssystem integriert und zu Stützen der bestehenden Ordnung. Dabei häuften sie ein großes Betriebsvermögen in Form von liquiden Mitteln, Immobilien, Eigenbetrieben, Kunstwerken, Auslandskonten und Unternehmen im Ausland an. Zum Vermögen zählten unter anderem 6129 Immobilien (1677 bei der SED-PDS, 1682 beim FDGB einschließlich FDGB-Feriendienst), die zum Teil im Eigentum, Gebäudeeigentum, in Rechtsträgerschaft oder in Nutzung der Organisationen standen.

Ein Großteil dieser Aneignungen wird als nicht rechtens betrachtet. Mit der Wende begann der Streit um den weiteren Bestand dieser Vermögenswerte und Organisationen. Noch vor der deutschen Wiedervereinigung wurde daher von der Volkskammer ein Gesetz verabschiedet, das die Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO) unter die Verwaltung einer Behörde stellte, bis zur endgültigen Entscheidung über die Verwendung.

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