Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt VL oder vwL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder andere Begünstigte in einer der in § 2 Abs. 1 des deutschen Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) genannten Anlageformen anlegt. Sie sollen dem langfristigen Vermögensaufbau der Beschäftigten dienen, was entsprechend dem 5. VermBG mit Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert werden kann.

Vermögenswirksame Leistungen können als Leistungen des Arbeitgebers, als eigene Leistungen des Arbeitnehmers (auf Antrag vom Arbeitsentgelt) oder in Kombination von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerleistungen erbracht werden. Zum begünstigten Personenkreis gehören neben allen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt, unter anderen Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten.

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