Verordnung (EG) Nr. 1332/2008

Die Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 ist eine Europäische Verordnung, die die harmonisierten Bestimmungen für Lebensmittelenzyme in der Europäischen Union enthält und damit zuvor bestehende Rechtsvorschriften sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene konsolidiert und ersetzt. Durch diese Verordnung soll einerseits die Gesundheit der Menschen geschützt werden und andererseits soll sie ermöglichen, dass diese Enzyme in der gesamten EU verwendet werden können. Als europäische Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig, die Umsetzung in nationales Recht ist nicht notwendig. Die Verordnung enthält die Anforderungen für eine EU-Liste zugelassener Enzyme, die Bedingungen für ihre Verwendung in Lebensmitteln und die Anforderungen für ihre Kennzeichnung.


Verordnung (EG) Nr. 1332/2008

Titel: Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit
Grundlage: EG-Vertrag, insbesondere Art. 95
Datum des Rechtsakts: 16. Dezember 2008
Veröffentlichungsdatum: 31. Dezember 2009
Inkrafttreten: 20. Januar 2009
Letzte Änderung durch: Verordnung (EU) Nr. 1056/2012
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
3. Dezember 2012
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
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