Verpackungsverordnung (Deutschland)

Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 von der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es handelte sich um das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb. Das System der aus heutiger Sicht überwiegend erfolgreichen Verpackungsverordnung brach in den ersten Jahren mehrmals beinahe zusammen. Es handelte sich um das Pilotprojekt der im späteren Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW-/AbfG) – ab 1996 – umfassend und detailliert geregelten Produktverantwortung. Die VerpackV wurde wiederholt novelliert, wobei unter anderem das Monopol von DSD (siehe Grüner Punkt) aufgehoben wurde. Zum 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst.

Basisdaten
Titel:Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Kurztitel: Verpackungsverordnung
Abkürzung: VerpackV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 62 des KrWG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Abfallrecht
Fundstellennachweis: 2129-27-2-10
Ursprüngliche Fassung vom: 12. Juni 1991
(BGBl. I S. 1234)
Inkrafttreten am: überw. 1. Dezember 1991
und 1. Januar 1993
Letzte Neufassung vom: 21. August 1998
(BGBl. I S. 2379)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
28. August 1998
Außerkrafttreten: 1. Januar 2019 (Art. 3 G vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2234, 2260)
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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