Verpackungsverordnung (Deutschland)
Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 von der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es handelte sich um das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb. Das System der aus heutiger Sicht überwiegend erfolgreichen Verpackungsverordnung brach in den ersten Jahren mehrmals beinahe zusammen. Es handelte sich um das Pilotprojekt der im späteren Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW-/AbfG) – ab 1996 – umfassend und detailliert geregelten Produktverantwortung. Die VerpackV wurde wiederholt novelliert, wobei unter anderem das Monopol von DSD (siehe Grüner Punkt) aufgehoben wurde. Zum 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen |
Kurztitel: | Verpackungsverordnung |
Abkürzung: | VerpackV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 62 des KrWG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Abfallrecht |
Fundstellennachweis: | 2129-27-2-10 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 12. Juni 1991 (BGBl. I S. 1234) |
Inkrafttreten am: | überw. 1. Dezember 1991 und 1. Januar 1993 |
Letzte Neufassung vom: | 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
28. August 1998 |
Außerkrafttreten: | 1. Januar 2019 (Art. 3 G vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2234, 2260) |
Weblink: | Text der Verordnung |
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