Versicherungsmissbrauch
Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch § 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist.
Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 StGB a.F. (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB vorkommt) stellt der Versicherungsmissbrauch bereits die Vorbereitungshandlung zum Betrug unter Strafe (sogenannte Vorfeldstraftat). Diese erhebliche Ausweitung machte es notwendig, den Strafrahmen entsprechend zu senken.
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