Versicherungstechnische Rückstellung
Versicherungstechnische Rückstellungen weisen in der Bilanz von Versicherern deren Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen entsprechend der handelsrechtlichen Bewertung aus. Sie müssen im Jahresabschluss auch insoweit gebildet werden, wie dies zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen erforderlich ist. Aufgrund dieser Rückstellungen bestimmt sich aufsichtsrechtlich, in welchem Umfang Kapitalanlagen zur Sicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall gehalten werden müssen (Sicherungsvermögen) und die Eigenmittel, die der Versicherer haben muss. Im Konzernabschluss können sich die Rückstellungen nach anderen Grundsätzen, insbesondere bei Anwendung von IFRS nach diesen bestimmen.
Aus bilanztheoretischer Sicht umfassen die versicherungstechnischen Rückstellungen dabei nicht nur Rückstellungen im engeren Sinne, sondern auch Rechnungsabgrenzungsposten und Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern. Versicherungstechnische Rückstellungen bilden bei Versicherern den überwiegenden Teil der Passivseite der Bilanz.