Verständigung im Strafverfahren
Die Verständigung im Strafverfahren, in den Medien oft als „Deal“ bezeichnet, ist im deutschen Strafprozess eine Verfahrensweise, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigt. Sie ist gesetzlich in § 257c StPO geregelt. Häufigster Anwendungsfall ist die Einigung über das zu erwartende Strafmaß für den Fall eines Geständnisses. Staatsanwaltschaft und Gericht haben an einer derartigen Verständigung oft deshalb Interesse, weil hierdurch der Aufwand des Verfahrens, insbesondere die Dauer der Hauptverhandlung, stark verringert werden kann. Hierdurch können Ressourcen der Justiz geschont werden, zugleich kann so einer Überlastung der Gerichte begegnet werden. Der Vorteil einer Verständigung für den Angeklagten liegt darin, dass er einerseits Sicherheit über den Ausgang des Verfahrens erlangt, andererseits aber auch durch das Ablegen des Geständnisses einen erheblich zu seinen Gunsten sprechenden Strafmilderungsgrund herbeiführt. Zudem kann sich der Angeklagte eine auch ihn mitunter stark belastende lange Hauptverhandlung ersparen. Auch Gesichtspunkte des Opferschutzes (dem Tatopfer wird unter Umständen eine Vernehmung erspart) können für eine Verständigung sprechen. Die gesetzliche Regelung ist abschließend, heimliche Absprachen sind unzulässig.