Vertriebener (Bundesvertriebenengesetz)
Vertriebener ist im engeren Sinn ein Sammelbegriff für Personen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit, die aus ihren Wohnsitzen in den früheren deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs vertrieben wurden. Etwa so ist der Begriff in § 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) definiert.
Er unterscheidet sich vom Begriff des Heimatvertriebenen, der in § 2 BVFG definiert ist und diejenigen Vertriebenen bezeichnet, die zur einst dort lebenden angestammten Bevölkerung gehören.
Im weiteren Sinn wird mit „Vertriebener“ jede Person bezeichnet, die ihr Wohn- oder Heimatgebiet zwangsweise verlassen musste.
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