Volksabstimmung (Österreich)

Die Volksabstimmung ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihr stellt der Nationalrat dem Staatsvolk einen Gesetzesentwurf oder eine Verfassungsänderung bzw. die Bundesversammlung die Absetzung des Bundespräsidenten zur verbindlichen Abstimmung. Die Abstimmungsfrage muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und erfolgt vor der Beurkundung der zur Entscheidung stehenden Vorlagen durch den Bundespräsidenten. Abstimmungsberechtigt sind alle am Abstimmungstag wahlberechtigten Bürger. Es entscheidet die „unbedingte Mehrheit“ (= einfache Mehrheit) der abgegebenen Stimmen. Im Gegensatz zu einer Volksbefragung ist das Ergebnis bindend.

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