Volkstumspolitik

Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen unter dem politischen Schlagwort Heim ins Reich zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie im NS-Staat zunächst mit dem Anschluss des Saargebiets 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“, der Eingliederung des Sudetenlandes 1938, und dann im Zweiten Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen und dem „Russlandfeldzug“ als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben HimmlersProgramm Heinrich“.

Volkstumspolitik beinhaltete im „Großdeutschen Reich“ die außenpolitische, rassistisch-imperialistische Verlängerung der Nürnberger Gesetze vom „Reichsparteitag der Freiheit“ am 15. September 1935, die als sogenanntes Blutschutzgesetz die „Reinheit des deutschen Blutes“ und das „artverwandte Blut“ zunächst vor der „Vermischung“ mit „Juden“, „Negern“ und „Zigeunern“ bewahren sollten, bis mit der geplanten Ausweitung des Lebensraums im Osten beziehungsweise des „germanischenVolkstums bis zum Ural als „Schutz vor den Fremdvölkischen“ deren „Umvolkung“ über graduelle Einbürgerung bis zur Endstufe der „Reichsbürgerschaft“ oder Bekämpfung bis zur Vernichtung hinzukamen. Sie ist also zentraler Herrschaftsbegriff des Nationalsozialismus.

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