Vollstreckungsbehörde
Als Vollstreckungsbehörde wird im Verwaltungsvollstreckungsrecht die Behörde bezeichnet, die für die Vollstreckung von Verwaltungsakten zuständig ist.
Anders als privatrechtliche Ansprüche, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung i. d. R. durch den Gerichtsvollzieher oder das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vollstreckt werden, erfolgt die Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckung richtet sich dabei auf Landes- bzw. Kommunalebene nach landesrechtlichen Vorschriften, wie den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen, bei Finanzämtern und Bundesbehörden entsprechende bundesgesetzliche Regelungen wie die Abgabenordnung oder das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes (VwVG). Die Zivilprozessordnung wird nur in einzelnen Aspekten, insbesondere bezüglich der Pfändungsfreigrenzen und der Pfändbarkeit von Vermögen, für anwendbar erklärt.