Vorübergehende Verwahrung
Die Vorübergehende Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung von Nichtunionswaren (veraltet: Zollgut) nach den Richtlinien der Zollbehörde.
„Vorübergehende Verwahrung“ ist das vorübergehende Lagern von Nichtunionswaren unter zollamtlicher Überwachung in dem Zeitraum zwischen ihrer Gestellung und ihrer Überführung in ein Zollverfahren oder ihrer Wiederausfuhr. (Artikel 5 Nr. 17 Zollkodex der Union -UZK-)
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