Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin.

Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz (WahlG BE). Wahlberechtigt ist nach § 1 WahlG BE jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnt.

Die letzte Wahl fand am 12. Februar 2023 statt. Die CDU wurde stärkste Partei vor der SPD und den Grünen.

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