Wahlen in Österreich

Wahlen in Österreich finden auf drei Ebenen statt: auf der Bundesebene, der Landesebene sowie der Gemeindeebene. Grundlage ist auf allen Ebenen das Prinzip der Verhältniswahl.

Alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen ein allgemeines, freies, gleiches, unmittelbares, geheimes und persönliches Wahlrecht. Österreichische Staatsbürger, welche keinen Hauptwohnsitz in Österreich besitzen, müssen spätestens zum Stichtag der jeweiligen Wahl in der Wählerevidenz eingetragen sein. Ein Ausschluss vom Wahlrecht ist nur durch Gerichtsbeschluss möglich.

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