Waisenrente
Waisenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an Kinder eines Verstorbenen (Waisen).
Sie ist eine in verschiedenen Sozialgesetzbüchern vorgesehene Geldleistung und wird außerdem unter der Bezeichnung Waisengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gewährt. Die Waisen- oder Halbwaisenrente soll nach dem Willen des Gesetzgebers den durch den Tod des Versicherten entfallenden zivilrechtlichen (familienrechtlichen) Unterhalt ersetzen. Sie hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Unterhaltsersatzfunktion, weil sie nach dem durch Tod bedingten Wegfall eines bis dahin unterhaltspflichtigen Versicherten eine finanzielle Unterstützung seitens der Versichertengemeinschaft sichern soll, bis die Waise – zumindest in dem durch die gesetzten zeitlichen Grenzen umschriebenen Regelfall – selbst in der Lage ist, für den eigenen Unterhalt aufzukommen. Sinn der Regelung über die Gewährung von Waisengeld ist ebenfalls, einer Beamtenwaise finanzielle Betreuung angedeihen zu lassen bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ein Kind typischerweise auf eigenen Füßen zu stehen vermag und elterlicher Obhut nicht mehr bedarf.