Washingtoner Erklärung
Die Washingtoner Erklärung (Washington Principles) vom 3. Dezember 1998 – eigentlich: Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden – ist eine rechtlich nicht bindende Übereinkunft, um die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke der Raubkunst zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. Sie war das Ergebnis der im Dezember 1998 durchgeführten Washington Conference on Holocaust-Era Assets (Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust), an der 44 Staaten, zwölf nicht-staatliche Organisationen, insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teilnahmen. Der Plan der amerikanischen Delegation, „verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen“ auszuarbeiten wurde bereits in einem frühen Stadium der Vorbereitungsphase aufgegeben. Es war ein Vorschlag der Schweizer Delegation, der den Durchbruch ermöglichte, um an der Konferenz einen Konsens zu finden: Es wurde eine ausdrückliche Erklärung in der Präambel aufgenommen, welche die Unverbindlichkeit der Grundsätze bekräftigt, die Unterschiede der Rechtssysteme anerkennt und berücksichtigt, dass die einzelnen Staaten im Rahmen ihrer eigenen Gesetze handeln.
Dieser Selbstverpflichtung folgte Deutschland mit einer „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 sowie einer „Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung“.