Restitution von Raubkunst

Restitution von Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus ist die versuchte Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken, die während der NS-Zeit geraubt wurden, durch Rückgabe oder Entschädigung an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben. Der Begriff Raubkunst bezeichnet dabei einen „verfolgungsbedingten Verlust“, von dem vor allem Juden und als Juden Verfolgte betroffen waren, sei es innerhalb des damaligen Deutschen Reichs von 1933 bis 1945 oder in einem der von der Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebiete.

In einer Stellungnahme vor dem House Banking Committee in Washington im Februar 2000 wurde unter Berücksichtigung der Problematik konkreter Zahlenangaben vermutet, dass etwa 600.000 Kunstwerke zwischen 1933 und 1945 von Deutschen gestohlen, enteignet, beschlagnahmt oder geraubt wurden: 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden durch die alliierten Besatzungsmächte eine große Anzahl geraubter Kunstwerke aufgefunden, sichergestellt und an die jeweiligen Ursprungsländer restituiert. Dennoch gelangten viele Kunstwerke mit ungeklärter Herkunft in den internationalen Kunsthandel und in öffentliche Sammlungen. Die Zahl der nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegebenen und unter Umständen noch identifizierbaren Kunstwerke, die weltweit verstreut in öffentlichen Sammlungen und Privatbesitz vermutet werden, wird auf bis zu 10.000 geschätzt.

Mit der sogenannten Washingtoner Erklärung stimmten 44 Staaten 1998 einem unverbindlichen internationalen Reglement zu, wonach diese Staaten sich verpflichten, für das Auffinden und die Rückgabe von Raubkunst zu sorgen. Seitdem wurden weit über tausend Gemälde und Kunstobjekte aus etwa 20 Staaten an die Eigentümer oder ihre Erben restituiert.

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