Wehrmachtbefehlshaber
Ein Wehrmachtbefehlshaber (WBF, Schreibung vereinzelt auch mit Fugen-s als Wehrmachtsbefehlshaber) war im Zweiten Weltkrieg ein territorialer Befehlshaber mit militärischen Hoheitsrechten in von der Wehrmacht besetzten Ländern, die eine Zivilverwaltung hatten.
Die vom Deutschen Reich okkupierten Gebiete unterstanden entweder einer Militärverwaltung oder einer Zivilverwaltung. Wehrmachtbefehlshaber gab es nur in Ländern, die einer deutschen Zivilverwaltung unterstanden, also von einem Reichskommissar oder einem Chef der Zivilverwaltung (CdZ) verwaltet wurden. Die Wehrmachtbefehlshaber hatten keine zivilen Verwaltungsaufgaben, die vollziehende Gewalt lag beim Chef der zivilen Verwaltung. Wehrmachtbefehlshaber stützten sich auf ein Netz von Kommandanturen. Ihre Kompetenzen entsprachen meist denen eines Kommandierenden Generals oder Befehlshabers in einem Wehrkreis. Ihre Unterstellung war nicht einheitlich geregelt. Teils unterstanden sie Adolf Hitler unmittelbar, teils erhielten sie ihre Weisungen vom Oberkommando der Wehrmacht. Die Wehrmachtbefehlshaber kommandierten die Truppen aller Wehrmachtteile (Heer, Luftwaffe, Marine) in ihrem Befehlsbereich und waren neben der Polizei für Sicherheitsaufgaben sowie die Ausnützung des Landes für die Versorgung der Wehrmacht verantwortlich.
Wehrmachtbefehlshaber vertraten gegenüber den Reichskommissaren oder anderen zivilen Verwaltungsspitzen die militärischen Interessen. Wenn zivile Bereiche tangiert wurden, übernahmen allerdings diese die Umsetzung der militärischen Forderungen in eigener Verantwortung. Zu Anordnungen auf dem zivilen Sektor waren Wehrmachtbefehlshaber nur im militärischen Ausnahmefall berechtigt.