Wehrstrafrecht
Das Wehrstrafrecht ist das besondere Strafrecht für Straftaten, die von Soldaten oder gegen die Streitkräfte eines Landes begangen werden. Nicht zum Wehrstrafrecht im engeren Sinne gehören das Wehrdisziplinarrecht sowie die Straftaten gegen völkerrechtliche Bestimmungen im Kriege. Diese werden regelmäßig gesondert als Völkerstrafrecht bezeichnet.
Grundsätzlich beruht das Wehrstrafrecht auf den allgemeinen Strafrechtslehren. Gewisse Besonderheiten erfordern jedoch abweichende Regelungen.
- Das Handeln auf Befehl kann ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund sein.
- Eine Gefährdung der eigenen Person kann in der Regel keinen entschuldigenden Notstand für einen Soldaten darstellen.
- Es bestehen zusätzliche Strafarten, z. B. Strafarrest.
Wichtige Straftaten im Wehrstrafrecht sind beispielsweise Fahnenflucht, die eigenmächtige Abwesenheit („von der Truppe“) und Gehorsamsverweigerung.
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