Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft war bis zum 18. Juli 2022 ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er war in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) normiert und zählte zu den Straftaten gegen das Leben.

Am 24. Juni 2022 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung dieses Paragrafen. Am 8. Juli 2022 passierte die Aufhebung den Bundesrat, ohne dass dieser Einspruch einlegte. Am 11. Juli 2022 wurde die Aufhebung vom Bundespräsident ausgefertigt und am 18. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Strafgerichtliche Urteile, die aufgrund des § 219a StGB nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, wurden ebenfalls aufgehoben.

Zugleich wurde der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) erweitert und ein Verbot der irreführenden Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eingeführt. Vorsätzliche Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet (§§ 1, 3, 14, 15 HWG). Damit will der Gesetzgeber „der Gefahr begegnen, dass nach Aufhebung des § 219a StGB unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.