Wiener Gemeinderat und Landtag

Infolge der Doppelfunktion Wiens als Stadtgemeinde und Land (Stadtstaat) fungieren die in den Wiener Gemeinderat, das oberste Verwaltungsgremium der Stadt Wien, gewählten 100 Politiker zugleich als Mandatare im Wiener Landtag, dem Landesparlament des Bundeslandes Wien. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wiener Gemeinderat und Landtag
Basisdaten
Sitz: Wiener Rathaus
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1848 als Gemeinderat,
10. November 1920 auch als Landtag
Abgeordnete: 100
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 11. Oktober 2020
Nächste Wahl: spätestens Oktober 2025
Vorsitz: Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl (SPÖ), Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ)
Sitzverteilung: Koalition der Amtsführenden (54)
  • SPÖ 46
  • NEOS 8
  • Opposition (46)
  • ÖVP 21
  • GRÜNE 16
  • FPÖ 9
  • Website
    www.wien.gv.at (Wiener Gemeinderat)
    www.wien.gv.at (Wiener Landtag)

    Nach der Wiener Stadtverfassung sind die Geschäfte der Stadt Wien und des Landes Wien getrennt zu führen. Demnach halten Gemeinderat und Landtag getrennte Sitzungen ab, obwohl ihnen dieselben Mitglieder angehören. Die Sitzungsberichte werden allerdings in derselben Schriftenreihe publiziert. Die Abgeordneten tagen, wenn sie als Gemeinderat einberufen sind, unter Vorsitz der Gemeinderatsvorsitzenden und können nur Angelegenheiten der Gemeinde Wien, nicht aber Angelegenheiten des Landes Wien erledigen. Wenn sie auf Einladung des Landtagspräsidenten oder der -präsidentin (nicht mit dem Gemeinderatsvorsitz identisch) als Landtag von Wien zusammentreten, dürfen die Abgeordneten nur Landesangelegenheiten, aber nicht Angelegenheiten der Gemeinde erledigen. Damit ist die Rechtslage in Wien anders als in den Stadtstaaten Berlin oder Hamburg.

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