Wiener Gemeinderat und Landtag
Infolge der Doppelfunktion Wiens als Stadtgemeinde und Land (Stadtstaat) fungieren die in den Wiener Gemeinderat, das oberste Verwaltungsgremium der Stadt Wien, gewählten 100 Politiker zugleich als Mandatare im Wiener Landtag, dem Landesparlament des Bundeslandes Wien. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wiener Gemeinderat und Landtag | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Wiener Rathaus |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 1848 als Gemeinderat, 10. November 1920 auch als Landtag |
Abgeordnete: | 100 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 11. Oktober 2020 |
Nächste Wahl: | spätestens Oktober 2025 |
Vorsitz: | Gemeinderatsvorsitzender Thomas Reindl (SPÖ), Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ) |
Sitzverteilung: | Koalition der Amtsführenden (54)
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Website | |
www.wien.gv.at (Wiener Gemeinderat) www.wien.gv.at (Wiener Landtag) |
Nach der Wiener Stadtverfassung sind die Geschäfte der Stadt Wien und des Landes Wien getrennt zu führen. Demnach halten Gemeinderat und Landtag getrennte Sitzungen ab, obwohl ihnen dieselben Mitglieder angehören. Die Sitzungsberichte werden allerdings in derselben Schriftenreihe publiziert. Die Abgeordneten tagen, wenn sie als Gemeinderat einberufen sind, unter Vorsitz der Gemeinderatsvorsitzenden und können nur Angelegenheiten der Gemeinde Wien, nicht aber Angelegenheiten des Landes Wien erledigen. Wenn sie auf Einladung des Landtagspräsidenten oder der -präsidentin (nicht mit dem Gemeinderatsvorsitz identisch) als Landtag von Wien zusammentreten, dürfen die Abgeordneten nur Landesangelegenheiten, aber nicht Angelegenheiten der Gemeinde erledigen. Damit ist die Rechtslage in Wien anders als in den Stadtstaaten Berlin oder Hamburg.