Zölibatsklausel

Unter einer Zölibatsklausel verstand man eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag von Frauen, die im Falle der Eheschließung der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendete.

Solche Regelungen fanden sich sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Staatsdienst, beispielsweise beim sogenannten Lehrerinnenzölibat. Damit verbunden war darüber hinaus der vollständige Verlust des Ruhegehalts. In Deutschland waren derartige Klauseln bis in die 1950er Jahre üblich. Das Bundesarbeitsgericht erklärte mit Urteil vom 10. Mai 1957, dass eine Zölibatsklausel in Arbeitsverträgen wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 1, 2 GG generell verfassungswidrig und damit nichtig sei.

Für Pastorinnen bestand diese Regelung in den meisten Landeskirchen nach Einführung der Frauenordination (in der Hannoverschen Landeskirche beispielsweise zwischen der Einführung der Frauenordination 1963 und 1969), in Österreich bis 1980.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.