Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland Bundesarbeitsgericht
 BAG p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberster Gerichtshof des Bundes
Aufsichts­organ(e) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bestehen seit April 1954
Hauptsitz Erfurt, Thüringen Thüringen (§ 40 Abs. 1 ArbGG)
Leitung Inken Gallner (Präsidentin)
Rüdiger Linck (Vizepräsident)
Website www.bundesarbeitsgericht.de

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.

In den anderen Staaten des deutschen Sprachraums existiert kein eigenständiges oberstes Arbeitsgericht; die letztinstanzlichen Entscheidungen in Arbeitssachen sind dort Teil der Zuständigkeit des obersten Zivilgerichts. Dieses heißt in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.