Zinā
Zinā (arabisch زنا, DMG zinā ‚Ehebruch‘) bezeichnet im Islam den Geschlechtsverkehr zwischen Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind und auch nicht in einem Konkubinatsverhältnis (Herr und Sklavin) zueinander stehen. Zina gilt als Verbrechen. Es wird mit der Hadd-Strafe belegt. Die Strafen reichen von Verbannung und Geißelung bis zur Todesstrafe. Diese wurde (Stand 2008) für Zina in Pakistan, Sudan (dort seit 2020 nur noch mit Freiheitsstrafe bedroht), Jemen, Afghanistan, Saudi-Arabien und Iran vollzogen. In letzteren drei Ländern wird die Steinigung (radschm) praktiziert. Auch Prostitution und homosexueller Verkehr werden als Zina geahndet.
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