Zollverschluss
Als Zollverschluss (ugs. auch Zollplombe) bezeichnet man in Deutschland einen numerisch eindeutig identifizierbaren Verschluss aus verdrehtem Draht und einem Verbindungsstück, der eine Warensendung nach der Kontrolle durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt und die Nämlichkeit der verschlossenen Ware sichert.
Genutzt wird der Zollverschluss hauptsächlich bei den Unionsversandverfahren oder gemeinsames Versandverfahren T1, T2, im Carnet-TIR-Verfahren und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) oder bei der Verwendung des Kontrollexemplars T5 im Erstattungsverfahren (läuft aus).
Es wird unterschieden zwischen dem Raumverschluss (RV, ein Container, ein Beförderungsmittel, eine Tankluke usw.) und dem Packstückverschluss (PV, beispielsweise bei Kisten und Transportpaletten).
Ein unerlaubtes Entfernen des Verschlusses ist nach deutschem Recht als Siegelbruch strafbar. Eine Ausnahme hiervon stellt das Entfernen der Siegel durch Firmen dar, die im Besitz einer Erlaubnis ihres Hauptzollamtes (Bewilligung „Zugelassener Empfänger“) sind.