Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist seit 1992 Teil der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Zugangsfaktor
RentenbeginnZugangsfaktor
(Ab-/Zuschlag)
4 Jahre vorher0,856 (−14,4 %)
3 Jahre vorher0,892 (−10,8 %)
2 Jahre vorher0,928 (−07,2 %)
1 Jahr vorher0,964 (−03,6 %)
1 Monat vorher0,997 (−00,3 %)
Regelaltersgrenze1,000
1 Monat später1,005 (+00,5 %)
1 Jahr später1,060 (+06,0 %)
2 Jahre später1,120 (+12,0 %)
3 Jahre später1,180 (+18,0 %)
4 Jahre später1,240 (+24,0 %)
5 Jahre später1,300 (+30,0 %)

Der Zugangsfaktor bewirkt, dass die Rente niedriger ausfällt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, oder dass sie höher ausfällt, wenn sie erst nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beansprucht wird. Die Höhe des Zugangsfaktors richtet sich demgemäß nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn (im Falle von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten) oder bei seinem Tod (im Falle von Renten wegen Todes).

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