Rentenformel
Die Rentenformel dient der Bestimmung der Höhe der monatlichen gesetzlichen Rente und ist im deutschen Sozialrecht in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI). Die Formel beinhaltet alle aus dem Versicherungsverlauf des Versicherten zusammengetragenen rentenrechtlichen Zeiten und wird auf Grundlage der jeweils individuellen Erwerbsbiographie ermittelt.
Die monatliche Bruttorente berechnet sich, indem die während des Versicherungslebens ermittelten persönlichen Entgeltpunkte unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors mit dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor multipliziert werden.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten Besonderheiten (§ 79 bis § 87 SGB VI).
Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden, nach der der aktuelle Rentenwert grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli berechnet wird.